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Anwaltliche, persönliche Beratung

Kostenlos - Beratung (per E-Mail oder Telefon) hinsichtlich der Markenstrategie und der nächsten Schritte.

Markenwahl & Eintragungsfähigkeit

Kostenlos - Wortmarke oder Wort/Bildmarke? Wir helfen Ihnen dabei die für Sie passende Markenform zu finden. Zudem prüfen wir, ob Ihre Marke überhaupt eintragungsfähig ist.

Prüfung weiterer Schritte

Kostenlos - Sind weitere Schritte (EU-Marke, internationale Marke) notwendig oder empfehlenswert, so beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten.

Rechtsanwalt Sascha Greier, Spezialist für Kündigung und Abfindung

Rechtsanwalt Sascha Greier
Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich Markenrecht.

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Fragen & Antworten
Markenanmeldung

Wo kann ich eine Marke eintragen lassen?

Eine nationale Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München angemeldet. Eine EU-Marke beim Markenamt in Alicante. Eine internationale Marke kann bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf registriert werden.

Wo sollte ich eine Marke anmelden?

Das kommt darauf an, wo Sie mit Ihrer Marke auftreten werden. Eine EU-Marke gewährt z.B. einen weiteren Schutz, macht die Marke aber auch angreifbarer. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihre Ziele und finden die für Sie passende Lösung.

Für welche Klassen soll ich meine Marke anmelden?

Das hängt von den geplanten Einsatzgebieten ab. In den Anmeldegebühren des DPMA sind drei Klassen „enthalten“. Oft benötigt man aber gar nicht drei Klassen. Zwar wird mit jeder weiteren Klassen der Schutz breiter, aber auch das Risiko höher, dass Ihre Marke angegriffen wird. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihre Ziele und finden die für Sie passende Lösung. Zudem erstellen wir für Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Muss eine Markenrecherche durchgeführt werden?

Um Verwechslungen mit bestehenden Marken und Unternehmenskennzeichen auszuschließen, sollte vorab geprüft werden, ob Ihre Marke mit bestehenden Rechten Dritter kollidiert.

Wann liegt eine Verwechslungsgefahr vor?

Ob eine Verwechslungsgefahr vorliegt, ergibt sich bei Gegenüberstellung der Marken nach Schriftbild, Klang und Bedeutung, der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen und der generellen Unterscheidungskraft der Marke.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Anmeldegebühren des Deutsche Patent- und Markenamts belaufen sich auf 300,- EUR für 3 Schutzklassen. Die Gebühren eine EU-Marke betragen 850,- EUR für eine Schutzklasse, 900,- EUR für zwei Schutzklassen und je 150,- EUR pro weitere Schutzklasse.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung

Bis zur Eintragung der Marke dauert es in der Regel circa 4-5 Monate. Gegen eine Gebühr in Höhe von 200,- EUR kann die Eintragung im Rahmen einer beschleunigten Prüfung durchgeführt werden, die ca. 2 Monate dauert.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Die Schutzdauer beginnt mit dem Tag der Anmeldung und gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr in Höhe 750,- EUR kann der Schutz um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Muss ich die Anmeldung über einen Anwalt durchführen?

Es besteht keine Verpflichtung die Anmeldung über einen Anwalt durchführen zu lassen. Angesichts der hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der Gefahren, die bei einer Markenverletzung drohen, ist das jedoch zu empfehlen.