Kündigung während der Kurzarbeit

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Ist während der Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung möglich?

Ja, es gibt kein Kündigungsverbot während der Kurzarbeit. Der Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit personenbedingte, verhaltensbedingte- oder betriebsbedingte Kündigungen aussprechen.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Kurzarbeit aus betriebsbedingten Gründen ist aber dann unwirksam, wenn sie sich auf denselben Grund stützt, aus dem die Kurzarbeit angeordnet worden ist.

In diesem Fall fehlt es an dem für eine betriebliche Kündigung notwendigen „dringenden“ betriebliche Erfordernis.

Darüber hinaus setzt eine betriebsbedingte Kündigung einen dauerhaften Fortfall der Arbeitsmenge voraus, an dem es bei einer Kurzarbeit, die immer nur den vorübergehenden Arbeitsausfall zur Voraussetzung hat, fehlt.

Liegen über die Gründe für die Kurzarbeit hinaus weitere Gründe vor, aufgrund derer der Arbeitsplatz wegfällt, kann trotz Kurzarbeit gekündigt werden.

Für den Arbeitgeber ist es indes schwierig eine Kündigung wirksam zu begründen, denn die Einführung von Kurzarbeit spricht grundsätzlich dafür, dass die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitsplätze erhalten werden können.

Wird dennoch eine betriebsbedingte Kündigung nach der Einführung von Kurzarbeit ausgesprochen, muss der Arbeitgeber dieses Indiz im Einzelfall entkräften.

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Rechtsanwalt Sascha Greier, Experte für Arbeitsrecht (Kündigungen)

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