Ob und wie viel Abfindung Ihnen nach einer Kündigung zusteht, finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Thema: Wie viel Abfindung steht mir zu?
Es besteht grds. kein Anspruch bei Kündigung eine Abfindung zu erhalten. Der Arbeitgeber wird in der Regel nur dann eine Abfindung zahlen, wenn er Sie los werden will. Der Trennungswille des Arbeitgebers muss also geweckt werden, um im Rahmen eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung zu erzielen.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Arbeitgeber Sie los werden will, kann man versuchen, diesen zu Aufhebungsgesprächen zu bewegen. Die Chancen auf eine Abfindung steigen, wenn der erste Schritt hierzu vom Arbeitgeber kommt. Lassen Sie sich zum richtigen Vorgehen kostenlos von einem Experten für Arbeitsrecht beraten.
In einem Aufhebungsvertrag lässt sich die Höhe der Abfindung frei verhandeln. In der Regel gilt auch hier, dass sich mindestens ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erzielen lässt.
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