Häufig sind Kündigungen unrechtmäßig. Lassen Sie Ihre Kündigung und die Aussicht auf Abfindung kostenlos und ohne Risiko durch einen Anwalt prüfen.
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Die gesamte Abfindung verbleibt bei Ihnen, keine prozentuale Beteiligung, kein Inkasso. Anwaltskosten nur nach vorheriger Aufklärung.
90% aller Klagen führen zu einer Abfindungszahlung. Diese beträgt i.d.R. ½ Monatsgehalt (Brutto) pro Jahr der Beschäftigung. z.B. 5 Jahre und 3.000€ Gehalt = 7.500€ Regelabfindung.
Achtung, die Uhr tickt! Sie müssen innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Klage einreichen, sonst ist die Kündigung wirksam, egal wie unberechtigt sie war.
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Bei grundsätzlichem Anspruch auf Abfindung werden weitere Details kostenlos durch einen Experten via Telefon, Mail oder WhatsApp geklärt. Bei Aussicht auf Erfolg beauftragen Sie den Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Rechte.
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Abfindung, die in der Regel mindestens bei ½ Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegt. Bei beispielsweise 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 EUR Bruttogehalt beträgt die Regelabfindung 10.000,- EUR.
Rechtsanwalt Sascha Greier, spezialisiert auf Arbeitsrecht, und sein Team kämpfen für Ihr Recht.