Thema Kündigungsschutzklage
Es muss kein Kostenvorschuss an das Gericht gezahlt werden. Die Anwaltskosten sind in der Regel erst nach Abschluss des Verfahrens und Erhalt einer Abfindung zu zahlen. Bei einem Vergleich fallen keine Gerichtskosten an. Bei einem Urteil sind die Gerichtskosten vom Verlierer zu zahlen.
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