Thema Kündigungsschutzklage
Das hängt vom Einkommen ab. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der bei einer Kündigung 3 Bruttomonatsgehälter beträgt. Bei einem Gehalt von 3.000,- EUR und einem Vergleich belaufen sich die Anwaltskosten auf circa 2.100,- EUR.
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