Thema Abfindungsrechner
Der Arbeitnehmer ist Steuerschuldner. Der Arbeitgeber wird einen Teil der Steuer wie bei der Lohnsteuer abführen. Unter Umständen kann ein Teilbetrag im Rahmen der Jahrseinkommensteuererklärung erstatte werden. Es besteht die Möglichkeit der so genanten Fünftelregelung. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als erhielte der Arbeitnehmer diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.
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