Thema Abfindungsrechner
Die Abfindung ist sozialversicherunsgfrei jedoch vom Arbeitnehmer nach seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Es besteht die Möglichkeit der so genanten Fünftelregelung. Dabei wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als erhielte der Arbeitnehmer diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt.
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