Thema Abfindung
Eine Kündigung wegen Krankheit als Unterfall einer personenbedingten Kündigung ist grds. möglich, wenn aufgrund der Erkrankung damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auch künftig nicht erbringen können wird. Lange Fehlzeiten in der Vergangenheit können hierfür ein Indiz darstellen. Für den Arbeitgeber bergen Kündigungen wegen Krankheit aber ein hohes Risiko, so dass in solchen Fällen in der Regel immer eine Abfindung erzielt werden kann.
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